Stand: 01.01.2024
Maja Koos
Am Markt 13
17268 Templin
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Kontaktaufnahme:
Telefon: +49 (0) 15255297711
E-Mail: hallo@majakoos.com
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EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit:
https://ec.europa.eu/consumers.... Die dafür
notwendigen Kontaktdaten befinden sich oben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
I. Allgemeines
1. Die Produktion von Bildern
und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten
hierüber
erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen
(AGB). Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge
über die Produktion und Erteilung von
Nutzungsrechten, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden
Bedingungen
abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden
Geschäftsbedingungen werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn
der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Werke sind vom
Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke,
bewegt und
unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen.
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II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Dem
Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe
des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen
hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch
des
Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf
Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das
einfache
Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Eine
Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte
werden nur
an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als
vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die
nur zur Sichtung oder
Auswahl überlassen werden.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über
nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus
der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen
5. Der
Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch
vervielfältigen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die
Namensnennung: Maja Koos bei
jeder
Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum
anzugeben, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
8. Der
Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies
nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte
bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im
Rahmen der
Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook,
Instagram, etc.) sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
10.
Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.
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III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
1.
Kostenvoranschläge/Angebote des Fotografen sind unverbindlich. An
von ihm erstellten
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken,
Plänen und anderen Unterlagen behält sich der
Fotograf sämtliche
Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht
zugänglich
gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind
diese unverzüglich zu löschen.
2. Für die Herstellung der Werke
wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte
Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten,
Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm
Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und
gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des
Fotografen, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
3. Bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen verbleiben die finalen
Werke beim Fotografen.
Finale Auslieferung der Bilder über
Onlinegalerie/Downloadfreigabe erfolgt erst nach Bezahlung.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotografien gegeben, so
sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach
der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5. Der Fotograf
ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der
angefertigten Werke
zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber
abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise
zur Verfügung
gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei
dem
Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten.
6. Eine 100%ige Anpassung von Fotos
an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits
vorhandene
Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert
werden.
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IV. Haftung
1. Die Haftung des Fotografen und
seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für
vertragliche
Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw.
zu
fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten, d.h. von
Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung
des
Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet
der Fotograf für
jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs
ist jedoch für
jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5
% der vereinbarten
Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der
vereinbarten
Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird
auf den
regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber
versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und
Werken
das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung
besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen
frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
Verletzung dieser
Pflicht beruhen.
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VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
1.
Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem
Fotografen ausdrücklich als
bindend bestätigt worden sind.
2.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf
auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der
Auftraggeber
nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Hat der
Auftraggeber die
Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch
weitergehenden
Schadensersatz geltend machen.
3. a) Unterbleibt
bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung
des
Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in
Höhe des vereinbarten Entgelts zu
zahlen, ist keines vereinbart,
in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 €
pro
Bild und Einzelfall.
b) Bei unberechtigter Nutzung,
Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch
den
Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten
des für diese Nutzung
vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines
vereinbart, dass Doppelte des üblichen
Nutzungshonorars,
mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
c) Kündigt
der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den
Fotografen
hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem
Fotografen 10 % der Gesamtauftragssumme als
Schadensersatz zu
zahlen.
d) Dem Fotografen bleibt zu a) – c) die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens
vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt
zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen
Schadens
vorbehalten.
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VII. Datenschutz
Die dem Fotografen
mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert,
soweit
dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf
verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich
zu behandeln.
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VIII. Schlussbestimmungen
Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische
Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des
Fotografen als
Gerichtsstand vereinbart.
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IX. Sonstiges
Der Fotograf weist darauf hin,
dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte
Vergütung
Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen
muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst
kundig machen.
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Datenschutz:
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen
Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten
vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist
in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf
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oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich,
stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne
Ihre
ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir
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lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht
möglich.
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werden.
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